Expertise
«Habe ich Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?»
«Mündlich hatten wir etwas anderes vereinbart. Was gilt?»
Wir beraten unsere Klientschaft in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen und klären alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsvertrag.
Zudem prüfen und erstellen wir (Muster-)Arbeitsverträge, Personalreglemente, Nachträge, Zusätze und weitere Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Kontaktieren Sie uns«Ich habe auf Ende Oktober gekündigt. Ist der 13. Monatslohn geschuldet?»
«Ist dieser Bonus Lohnbestandteil?»
Wir beraten sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende in sämtlichen Fragen rund um das Thema Lohn, Bonus sowie erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung.
Wir klären beispielsweise ab, ob es sich um eine freiwillige Gratifikation oder einen verbindlichen Bonusanspruch handelt, ob ein Ferienzuschlag bei Stundenlöhnern zulässig ist und ähnliche Fragestellungen.
Kontaktieren Sie uns«Habe ich bei Kündigung einen Anspruch darauf, dass ich freigestellt werde oder muss ich die gesamte Kündigungsfrist absitzen?»
«Unsere Mitarbeiterin wurde während der Freistellung krank. Was gilt?»
Mit einer Freistellung verzichtet die Arbeitgeberin auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Oft stellt die Arbeitgeberin einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nach erfolgter Kündigung frei, um bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern zu unterbinden. Bei Freistellungen sind die folgenden Themen zu regeln:
- Pflichten während der Freistellungsperiode (bspw. Erreichbarkeit)
- Übergabe der laufenden Arbeiten und Pendenzen
- Rückgabe von Unterlagen und Gegenständen
- Löschung und Übermittlung von Daten
- Lohn- und Bonusansprüche
- Ferienansprüche und Überstunden / Überzeit
- Geheimhaltungspflichten
Wir beantworten Ihre Fragen zur Freistellung gerne und unterstützen Sie etwa bei der Erstellung von Freistellungserklärungen und -vereinbarungen oder bei diesbezüglichen Streitigkeiten.
Kontaktieren Sie unsWir entwerfen und überarbeiten für Arbeitgeberinnen die folgenden Reglemente:
- Personalreglement / Mitarbeiterhandbuch / Allgemeine Anstellungsbedingungen
- Mitarbeiterbeteiligungspläne
- Arbeitszeit- und Absenzenreglement
- Bonusreglement
- Fahrzeugreglement
- IT-Nutzungsreglement
- Social Media-Reglement
- Pikettdienst-Reglement
- Spesenreglement
- Merkblätter zu sexueller Belästigung
«Meine Arbeitgeberin hat im Betrieb neu Kameras installiert. Darf er das?»
«Gehört diese Information ins Personaldossier?»
Mit der zunehmenden Digitalisierung von Arbeitsprozessen wird das Thema Datenschutz auch im Arbeitsverhältnis immer wichtiger.
Wir beraten Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Fragen. Wir führen Prozesse und Verfahren im Daten- und Persönlichkeitsschutz und beraten Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes sowohl nach Schweizer Datenschutzrecht als auch der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Insbesondere zu den folgenden datenschutzrechtlichen Themen verfügen wir über Expertise:
- Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsverhältnis
- Datenschutz und Homeoffice
- Datenschutzerklärungen, Reglemente und Verträge
- Datenübermittlung ins Ausland und zu Dritten
- Führung des Personaldossiers
- Auskunftsbegehren und Auskunftserteilung / Einsichtnahme ins Personaldossier
- Screening von Bewerbungen
- Überwachung am Arbeitsplatz
«Bis wann muss der Kurzaufenthalt gemeldet werden?»
«Ein Mitarbeiter unserer ausländischen Tochtergesellschaft muss für ein Projekt ein halbes Jahr am Schweizer Hauptsitz tätig werden.»
Mitarbeitermobilität ist insbesondere in internationalen Unternehmen von grosser Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung langfristiger Einsätze oder von Entsendungen ausländischer Mitarbeitenden in die Schweiz. Namentlich beraten wir Sie auch bei der Suche und Umsetzung eines geeigneten Mobilitätsmodells und erstellen für Sie die erforderlichen Vertragsdokumente sowie die Gesuche zur Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen.
Wir beraten und vertreten auch Privatpersonen, die in der Schweiz einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten.
«Welche Abgaben sind für unsere Mitarbeitenden obligatorisch?»
«Sollten wir eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?»
«Wann kann ich als Arbeitgeberin Kurzarbeit einführen?»
«Wurden die Einstelltage zu Recht verhängt? Wenn nicht, was kann ich dagegen tun?»
Das Schweizer System der sozialen Sicherheit ist umfassend und bietet breiten Schutz vor zahlreichen Gefahren und Risiken des (Arbeits-)Lebens. Allerdings ist es nicht immer leicht, bei den zahlreichen Versicherungen den Überblick zu behalten und zu beurteilen, wer wann welcher Versicherung unterstellt ist oder welche Beitrags- und Leistungspflichten bestehen.
Wir beraten Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende zu sämtlichen Rechtsfragen in den folgenden Versicherungszweigen und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten:
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV / IV)
- Unfallversicherung (UVG)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Erwerbsersatz / Mutterschaftsentschädigung (EO)
- Familienzulagen
Unsere Beratung umfasst auch Themen im Zusammenhang mit Krankentaggeldversicherungen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist für Arbeitgebende zwar nicht obligatorisch, viele sichern sich jedoch auf diesem Weg gegen das finanzielle Risiko ab, welches aus der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht resultiert.
Kontaktieren Sie uns«Meine Arbeitgeberin hat verlangt, dass ich mein Linkedin Profil update.»
«Der Mitarbeitende verbringt den halben Arbeitstag am Smartphone auf sozialen Medien.»
Soziale Medien wie Instagram, Facebook, Linkedin, Xing oder Tiktok sind für viele Personen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Die Nutzung sozialer Medien, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, kann sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken und Konflikte verursachen.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht tauchen im Umgang mit sozialen Medien häufig die folgenden Probleme auf:
- Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit
- Private Nutzung: was ist erlaubt und welche Weisungen können erlassen werden
- Cyber Mobbing, Verleumdung und üble Nachrede
- Reputationsrisiken und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Überwachung der Mitarbeitenden
- Sanktionierung von Verstössen gegen Weisungen
Wir verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich Social Media und können Sie zu sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang umfassend beraten. Zudem arbeiten wir für Arbeitgebende auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Social Media Guidelines aus.
Kontaktieren Sie uns«Bin ich dem GAV unterstellt?»
«Welche Lohnabzüge sind unter dem GAV erlaubt?»
Im Jahr 2018 waren in der Schweiz rund 2’115’300 Arbeitnehmende einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Nicht selten sind es sich Arbeitnehmenden jedoch gar nicht bewusst, dass sie einem GAV unterstellt sind und welche Bestimmungen eines GAVs für sie gelten.
Auch die Arbeitgebenden kann das Zusammenspiel zwischen GAV und den geltenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vor Probleme stellen.
Wir beraten unsere Klienten zu sämtlichen Rechtsfragen betreffend Verbands- und Firmen-GAVs sowie Normalarbeitsverträgen (NAV). Besonders gut kennen wir die drei bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge, den GAV für den Personalverleih, den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie den Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe.
Kontaktieren Sie uns«Wurde ich nur deshalb nicht befördert, weil ich eine Frau bin?»
Arbeitnehmende dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Auch Diskriminierungen, die auf anderen Merkmalen beruhen, wie etwa der sexuellen Orientierung, der Herkunft, des Aussehens oder der Religion, sind unzulässig.
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie von einer Diskriminierung betroffen sind, zeigen Ihnen mögliche Wege auf, wie Sie sich in einer solchen Situation wehren können und benennen Ihre Rechtsansprüche.
Arbeitgebenden zeigen wir auf, welche Strukturen geschaffen werden können, um Diskriminierungen im Betrieb vorzubeugen, und wie bei Verdachtsfällen vorzugehen ist. Zudem beraten wir Arbeitgebende betreffend die Massnahmen, die unter dem Gleichstellungsgesetz zur Verhinderung sexueller Belästigungen zu treffen sind.
Kontaktieren Sie uns«Nachdem ich zwei Mal zu spät zur Arbeit kam, hiess es, ich müsse nicht mehr kommen.»
«Der Mitarbeitende ist im Sabbatical, doch wir können das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen.»
«Kann per E-Mail oder SMS gekündigt werden?»
«Was bedeutet eine Änderungskündigung?»
Eine Kündigung ist oft ein einschneidendes Ereignis. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie Ihre Stelle verloren haben oder zu verlieren drohen und prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Auch für Arbeitgebende ist die Aussprache einer Kündigung oftmals keine einfache Situation. Aufgrund ihrer Unwiderruflichkeit und der gewichtigen Rechtsfolgen einer Kündigung ist es empfehlenswert, sich vor deren Aussprache rechtlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und helfen Ihnen gerne weiter.
In unserer Beratungspraxis sind bei Kündigungen regelmässig die folgenden rechtlichen Themen von Interesse:
- Änderungskündigungen: Voraussetzungen und zu beachtende Punkte
- Arbeitgeberbescheinigung
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Stellenantritt
- Durchführung: Inhalt, Form und Zustellung von Kündigungen
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Aufhebungsvereinbarungen
- Ferien- und Zeitguthaben
- Freistellungen
- Redaktion und Prüfung von Kündigungsschreiben und -begründungen
- Sperrfristenschutz
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung
«Meine ehemalige Arbeitgeberin will mir kein Arbeitszeugnis ausstellen. Was kann ich tun?»
«Der Mitarbeiter war nie pünktlich. Sollte das im Arbeitszeugnis erwähnt werden?»
Arbeitszeugnisse sind auf dem Stellenmarkt nach wie vor von grosser Bedeutung. Nicht korrekt verfasste oder unwahre Zeugnisse können die Stellensuche erheblich erschweren. Für den Arbeitgebenden, der ein falsches oder unvollständiges Zeugnis ausstellt, können sich demgegenüber Haftungsfragen stellen.
Aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen kommt es im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen häufig zu Konflikten. Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Situationen:
- Die Arbeitgeberin stellt kein Arbeitszeugnis aus.
- Sie sind sich unsicher, ob das Zeugnis wohlwollend formuliert und vollständig ist.
- Das Zeugnis ist fehlerhaft und enthält etwa falsche Daten, Rechtschreibfehler oder keine Unterschrift.
- Ihnen wurde ein unwahres oder unvollständiges Arbeitszeugnis ausgestellt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Arbeitgeberin zu Unrecht schlechte Leistungen oder ein ungenügendes Verhalten bescheinigt oder bestimmte ausgeübte Tätigkeiten nicht erwähnt.
- Sie möchten wissen, welche Punkte Sie als Arbeitgeberin im Zeugnis zwingend erwähnen müssen oder umgekehrt eben nicht erwähnen dürfen.
«Ich wurde entlassen. Darf ich meine neue Stelle annehmen?»
«Der entlassene Aussendienstmitarbeiter besucht weiterhin unsere Kunden. Was können wir tun?»
Konkurrenzverbote können nur innerhalb enger gesetzlicher Schranken rechtsgültig vereinbart werden. Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsklauseln zur Verfügung oder prüfen bestehende Klauseln auf ihre Gültigkeit und Vollstreckbarkeit hin. Wir beraten Sie auch zu allen weiteren Fragen zu Wettbewerbsbeschränkungen:
- wie gegen eine unerlaubte Abwerbung von Kundschaft vorgegangen werden kann
- ob eine Konventionalstrafe geschuldet ist
- ob und wie die Ausübung einer konkurrenzierenden Tätigkeit gerichtlich verboten werden kann
- Einschätzung, ob Sie für eine bestimmte Arbeitgeberin tätig werden dürfen
«Was kann ich tun, wenn ich in eine zu niedrige Lohnklasse eingereiht wurde?»
«Wir brauchen in unserer Gemeinde Unterstützung bei der Revision unserer Personalverordnungen und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen.»
Gerade im Bereich des öffentlichen Personalrechts stellen sich zahlreiche komplexe Fragestellungen sowohl auf Seiten des Gemeinwesens als auch der Mitarbeitenden.
Kontaktieren Sie uns«Wir möchten ein Team längerfristig bei einem Kunden einsetzen. Brauchen wir eine Bewilligung?»
«Welche Rechte habe ich als temporär Angestellte?»
Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit) sind in der Schweiz gesetzlich reglementiert. Insbesondere ist hierfür eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Wir beraten Arbeitgebende, die Personal vermitteln oder verleihen, Einsatzbetriebe sowie vermittelte oder verliehene Arbeitnehmende zu sämtlichen Fragen zur Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih. Zudem übernehmen wir die Vertretung im Bewilligungs- sowie in weiteren behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Über umfangreiche Expertise verfügen wir zum Thema Temporärarbeit und den mit dieser Arbeitsform verbundenen Rechtsfragen. Wir beraten Sie namentlich zu allen Fragen zum Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih.
Kontaktieren Sie uns«Kann ich während meiner Entsendung ins Ausland kündigen?»
«Wie sind entsandte Mitarbeitende zu versichern?»
«Wer trägt die Umzugskosten?»
In unserer globalisierten und vernetzten Welt ist es für viele Unternehmen trotz der digitalen Kommunikationsmittel nach wie vor unabdinglich, ihre Arbeitnehmenden zeitweise an einem anderen Standort, bei einer anderen Gruppengesellschaft oder bei einer Kundin einzusetzen. Vor einer Entsendung ins Ausland sind eine ganze Reihe rechtlicher Themen relevant, die vertieft abgeklärt werden sollten und zu denen wir Sie gerne beraten:
- (Sozial-)Versicherungsschutz im Ausland
- Steuerliche Situation in der Schweiz und im Ausland
- Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
- behördliche Meldepflichten
- besondere arbeitsrechtliche Pflichten
- Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente
Wir unterstützen unsere Klientschaft auch bei allen Anliegen rund um Entsendungen in die Schweiz, wie etwa im Zusammenhang mit:
- Meldeverfahren
- Minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen (Lohn, Spesen, Unterkunft, Arbeitssicherheit und Versicherung)
- Scheinselbständigkeit
- Sanktionen bei Verstössen
- Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente
«Nach der Babypause wurde ich in eine andere Abteilung versetzt.»
«Habe ich einen Anspruch darauf, nach dem Mutterschaftsurlaub zu einem tieferen Pensum zu arbeiten?»
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt leider allzu oft zu rechtlichen Problemen.
Wir beraten Mütter und Väter zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Familienplanung und das Erwerbsleben. Unternehmen zeigen wir auf, mit welchen Massnahmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Gewinn verbessert werden kann und welche rechtlichen Schranken zu beachten sind.
Kontaktieren Sie uns«In der Kasse fehlte plötzlich Geld.»
«Mit der Spesenabrechnung scheint etwas nicht zu stimmen.»
Nicht selten ist es bei bestimmten Vorkommnissen oder Verdachtsfällen aus Unternehmenssicht angezeigt, den Tatsachen auf den Grund zu gehen und zu diesem Zweck eine interne Untersuchung durchzuführen. Vor Ergreifung disziplinarischer Massnahmen oder Einreichung einer Strafanzeige ist es oft sinnvoll, diskret und vertraulich zu ermitteln, ob jemand ein Fehlverhalten zu verantworten hat.
Die Durchführung einer internen Untersuchung stellt Unternehmensverantwortliche vor zahlreiche Fragen aus verschiedenen Rechtsgebieten, wobei insbesondere dem Datenschutz eine grosse Bedeutung zukommt. Der Beizug eines vertrauenswürdigen Partners ist deshalb in vielen Fällen unerlässlich.
Wir führen für unsere Klientschaft interne Untersuchungen durch und liefern ihnen unabhängige und verlässliche Untersuchungsergebnisse. Auch beraten wir in interne Untersuchungen involvierte Arbeitnehmende und klären sie über ihre Rechte und Pflichten in solchen Verfahren auf.
Kontaktieren Sie uns«Von der Betriebsschliessung erfuhren wir aus den Medien.»
«Wir müssen über die nächsten Monate hinweg viele Stellen abbauen. Liegt eine Massenentlassung vor?»
Werden innert 30 Tagen in einem Betrieb mehrere Kündigungen ausgesprochen, die in keinem Zusammenhang mit der Person der betroffenen Arbeitnehmenden stehen, kann eine Massenentlassung im Sinne des Obligationenrechts vorliegen, welches für Arbeitgebende besondere Pflichten vorsieht.
Zu Massenentlassungen kommt es häufig im Zusammenhang mit Betriebsschliessungen infolge von Konkursen, Nachlassstundungen oder Umstrukturierungen.
Im Zusammenhang mit der Entlassung mehrerer Arbeitnehmender ist es ratsam, sich insbesondere hinsichtlich der folgenden Punkte fundierten rechtlichen Rat einzuholen:
- Anwendbarkeit der Vorschriften zur Massenentlassung oder der Meldepflichten gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz
- Information und Konsultation der Arbeitnehmervertretung oder der Arbeitnehmenden
- Pflichten gegenüber dem kantonalen Arbeitsamt
- Erstellung und Aushandlung eines Sozialplanes
Allgemeines Vertragsrecht
Wir alle schliessen tagtäglich Verträge ab: Kaufverträge, Werkverträge, Aufträge, Mietverträge, allgemeine Vertragsbestimmungen usw. Oft bewusst, aber noch häufiger wohl unbewusst.
Wir unterstützen Sie sowohl vor einem allfälligen Vertragsabschluss, bei den Verhandlungen, der inhaltlichen Gestaltung und der Formulierung von Verträgen als auch bei deren Vollzug oder der Beendigung.
Wir analysieren bestehende Verträge, zeigen Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen, diese gegenüber der anderen Vertragspartei durchzusetzen.
Kontaktieren Sie unsMietrecht
«Die Vormieterin hatte einen tieferen Mietzins. Wie kann der Anfangsmietzins angefochten werden?»
«Meine Wohnung wurde gekündigt. Was kann ich dagegen tun?»
«Einer meiner Mieter hat Streit mit den Nachbarn, da er täglich abends während mehrerer Stunden Zigarren raucht. Was kann ich tun?»
Wohnen ist existentiell. Wir unterstützen sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter bei sämtlichen Fragen rund um Mietwohnungen.
Ob bei regulären Kündigungen, Räumungsklagen, Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Mietzinserhöhungen, Erstreckungen oder bei der Gestaltung oder Überprüfung von Mietverträgen: Wir zeigen Ihnen auf, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll erscheint und welche Kosten Ihnen dadurch entstehen.
Kontaktieren Sie unsGesellschafts- und Handelsrecht
«Wie müssen wir zur Generalversammlung (GV) vorladen?»
«Kann die GV auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden?»
«Können wir diese Vereinbarung so unterzeichnen? Wo liegen die rechtlichen Risiken?»
Wir beraten und unterstützen Sie in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Angelegenheiten rund um Ihr Unternehmen. Als Ihre ausgegliederte Rechtsabteilung können wir Sie in sämtlichen Ihr Unternehmen betreffenden Belangen umfassend beraten, von der Gründung über die Kapitalerhöhung und Restrukturierung bis hin zur Nachfolgeplanung. Unsere Beratungstätigkeit umfasst alle privatrechtlichen Geschäfts- und Organisationsformen wie die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einfache Gesellschaft, den Verein und die Stiftung.
Besondere Bedeutung messen wir den immer wichtiger werdenden Bereichen Corporate Governance und Compliance zu. Wir helfen Ihnen bei der Schaffung nachhaltiger organisatorischer Strukturen, die den stetig zunehmenden gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und darüber hinaus Ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Ebenfalls übernehmen wir für Sie und Ihr Unternehmen das klassische ‘Corporate Housekeeping’. Wir erstellen die erforderlichen Dokumentationen zuhanden des Verwaltungsrates, bereiten Generalversammlungen vor, nehmen Mutationen im Handelsregister vor (bspw. Verwaltungsräte, Geschäftsführungsmitglieder, Zeichnungsberechtigungen, Adressen, etc.) und verwalten die Register über die Aktionäre und die wirtschaftlich Berechtigten.
Im Bereich des Handelsrechts beraten wir Sie bei der Planung und Vorbereitung von Transaktionen, unterstützen Sie bei deren Verhandlung und Durchführung und erstellen die notwendigen rechtlichen Dokumente, namentlich für folgende Vertragsarten:
- Kaufverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
- Vertriebs-, Franchise- und Agenturverträge
- Werkverträge
- Miet- und Serviceverträge
- Zusammenarbeits- und Beratungsverträge
- Rahmenvereinbarungen
- Lizenzverträge
- Aktionärsbindungs- und Partnerschaftsvereinbarungen
- Joint Ventures
Erbrecht
«Was und wie hoch ist der Pflichtteil?»
«Was ist eine verfügbare Quote?»
«Wie kann ich meine Partnerin bei meinem Tod maximal begünstigen?»
«Kann ich jemanden enterben?»
«Wir haben Streit. Wie teilen wir die Erbschaft?»
«Als die Grossmutter ihr Testament geändert hat, war sie nicht mehr urteilsfähig.»
Der Tod eines Angehörigen ist ein emotionales Ereignis und der rationale Umgang damit oft nicht einfach. Ein Anwalt, der als objektive Drittperson an ihrer Seite steht, kann die entstehende erbrechtliche Auseinandersetzung sachlich und durchdacht angehen.
Wir begleiten und beraten Sie in sämtlichen erbrechtlichen Belangen. Lösungsorientiert setzen wir uns aussergerichtlich für Sie ein und – wenn nötig – vor den zuständigen Gerichten und Behörden durch.
Es ist immer sinnvoll, sich schon früh mit den nötigen Verfügungen, namentlich einem Testament, auseinanderzusetzen. Wir unterstützen Sie in Ihrer spezifischen Situation, um Ihre Wünsche und Pläne gesetzeskonform umzusetzen.
Kontaktieren Sie unsSchuldbetreibungs- und Konkursrecht
«Haben Sie Anspruch auf Geld, aber Ihr Schuldner zahlt nicht?»
«Ging das Unternehmen Ihres Schuldners Konkurs, doch der Schuldner übertrug kurz vorher noch Geld oder Sachen in seinen Privatbesitz oder beschenkte seine Angehörigen?»
«Gegen mich wurde ein Rechtsöffnungsverfahren eröffnet, wie wehre ich mich?»
«Was soll ich tun, wenn meine AG, GmbH oder Einzelfirma betrieben wird?»
«Das Unternehmen, das mir Geld schuldet, hat Sitz im Ausland, doch ich weiss, dass Fahrzeuge in dessen Eigentum sich in der Schweiz befinden. Kann ich diese pfänden lassen?»
Zahlt Ihr Schuldner nicht und führt eine Mahnung nicht zum Erfolg, können Sie diesen betreiben.
Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, so müssen Sie im sogenannten Rechtsöffnungsverfahren oder in einem normalen Zivilverfahren beweisen, dass Ihre Forderung zu Recht besteht. Wir unterstützen Sie dabei. Auch im Betreibungsverfahren und insbesondere in einem nachfolgenden Konkursverfahren stellen sich für Schuldner und Gläubiger zahlreiche komplexe Rechtsfragen, bei welchen wir Sie beraten und prozessual für sie tätig werden können.
Oder sind Sie als Schuldnerin oder Schuldner mit einer Betreibung konfrontiert, mit welcher sie ganz oder teilweise nicht einverstanden sind? Erheben Sie Rechtsvorschlag und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit einem Anwalt auf.
Kontaktieren Sie unsProzessführung
«Wie und mit welchem Kostenrisiko kann ich meine Forderung durchsetzen?»
«Lohnt sich der Abschluss einer Vergleichsvereinbarung?»
«Ich wurde zu einer Schlichtungsverhandlung vorgeladen, was soll ich tun?»
Wir stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite, wenn Sie Ihre Rechte auf dem Prozessweg durchsetzen müssen oder sich mit einem Verfahren konfrontiert sehen.
Die bestmögliche Lösung von Konflikten erfordert eine nüchterne Beurteilung rechtlicher Chancen und Risiken. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Festlegung und Umsetzung der für Sie passenden Strategie aber auch psychologische und taktische Aspekte, um Ihre Interessen zeit- und kosteneffizient zu verteidigen oder durchzusetzen. Auch Fragen der faktischen Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen messen wir dabei von Anfang an eine grosse Bedeutung zu.
Behördliche und gerichtliche Verfahren sind für die Beteiligten oft finanziell und psychisch belastend. Als Anwälte Ihres Vertrauens setzen wir uns umfassend und engagiert für Sie ein. Wir zeigen Ihnen die Kostenrisiken auf und erklären Ihnen den Verfahrensablauf sowie die nächsten Schritte in verständlichen Worten.
Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren
Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahren und vor allen staatlichen Gerichten und Behörden in der Schweiz. Wir verfügen über fundiertes Fachwissen und reichhaltige Erfahrung in der erfolgreichen Prozessführung vor allen Instanzen, die wir sowohl aus anwaltlicher und als auch aus gerichtsseitiger Perspektive kennen.
In den folgenden Bereichen verfügen wir über besonders reiche Erfahrung:
- Vertretung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Allgemeine wirtschafts- und zivilrechtliche Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und vor Handelsgerichten, sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene
- Betreibungs- und insolvenzrechtliche Verfahren
- Internationale Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen
- Vertretung von Geschädigten, Beschuldigten und Zeugen in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren
- Enforcement und Compliance
- Vorsorgliche Massnahmen
Einvernehmliche Streitbeilegung
In vielen Streitigkeiten ist es für beide Parteien sinnvoll, eine einvernehmliche Lösung zu finden und so die Einleitung oder Weiterführung von langen und teuren Prozessen zu vermeiden. Mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl führen wir für Sie Verhandlungen zur Streitbeilegung und handeln die Bedingungen einer vorteilhaften Vergleichsvereinbarung aus.
Kontaktieren Sie unsInternationales Privatrecht
Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in vielfältigen internationalen Angelegenheiten.
Im Zuge zunehmender Globalisierung stellen sich vermehrt Fragen der Anwendbarkeit schweizerischen oder ausländischen Rechts, der Zulässigkeit von Rechtswahlklauseln zugunsten einer bestimmten Rechtsordnung, der internationalen Gerichtszuständigkeit oder der Möglichkeiten einer Vollstreckung im Ausland. Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts lassen sich internationale Dimensionen sinnvoll zur Vertragsgestaltung nutzen. Hier übernehmen wir die Gestaltung praxisnaher und nach allen Seiten abgesicherter Verträge, Statuenoder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Besondere Bedeutung erlangen international-rechtliche Aspekte auch im Kauf- und Werkvertragsrecht, im Bereich der Ehe- und Erbverträge sowie im Arbeitsrecht.
Wir sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.
Kontaktieren Sie unsStrafrecht
«Ich wurde als beschuldigte Person zur Einvernahme vorgeladen. Brauche ich einen Strafverteidiger?»
«Ich selbst oder ein Bekannter wurden angezeigt. Wie reagieren?»
Sie haben das Recht zu schweigen; nutzen Sie dieses Recht und beauftragen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt.
Je früher ein Anwalt mit der Angelegenheit befasst wird, desto effektiver können Ihre Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
«Ein Mitarbeitender hat womöglich Gelder veruntreut. Wie gehen wir am besten vor?»
«Unsere HR-Abteilung hat die Meldepflicht verletzt. Haben wir uns damit strafbar gemacht?»
Strafbestimmungen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Erlassen. Zivil- und verwaltungsrechtlich relevantes Fehlverhalten kann deshalb unversehens auch strafrechtlich relevant werden. Angesichts der auch in der Schweiz laufend zunehmenden Regulierungsdichte wird es immer anspruchsvoller, sämtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemässe Ausübung geschäftlicher Pflichten und an die Unternehmensorganisation nachzukommen.
Strafrechtliche Verfahren sind für die Beteiligten belastend. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen geben wir Beschuldigten, Geschädigten und Opfern in schwierigen Zeiten die nötige Orientierung und helfen ihnen, Ihre Interessen im Strafverfahren umfassend und optimal zu wahren. Wir vertreten Privatpersonen, Organe und Unternehmen in sämtlichen strafrechtlichen wie auch verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren, schwerpunktmässig in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht sowie Unternehmens- und Vermögenskriminalität. Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrensverlaufs zur Seite, sowohl gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen als auch im Haupt- und Rechtsmittelverfahren vor Gericht.
Unsere Beratungspraxis erstreckt sich auch auf die Durchführung interner Untersuchungen. Bei Verdachtsfällen in Unternehmen kann es je nach den Umständen zweckmässiger sein, zunächst ohne den Beizug von Strafverfolgungsbehörden abzuklären, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt oder nicht.
Weitere Informationen zu Strafverfahren und insbesondere zu Strafbefehlen finden Sie auf unserer Internetseite strafbefehl-info.ch.
Kontaktieren Sie uns
Bau- und Immobilienrecht
«Mein Nachbar blockiert mein Bauprojekt mit einer unbegründeten Einsprache. Wie gehe ich am besten vor?»
«Der Totalunternehmer überschritt das vereinbarte Kostendach. Muss ich die Mehrkosten bezahlen?»
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und KMU in sämtlichen Belangen des Bau- und Planungsrechts, sei es als Bauherr/in oder als Unternehmer/in. Dazu zählen etwa Raumplanungsfragen, Fragen rund um Grundstückkaufverträge, Werkmängel, Bauhandwerkerpfandrechte sowie alle Arten von Baubewilligungen. Wir suchen und entwickeln mit Ihnen Strategien, um Ihre Bauprojekte zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Haftpflichtrecht
«Ich hatte einen Verkehrsunfall. Wer ersetzt mir den entstandenen Schaden?»
Wir unterstützen Sie bei der Abklärung von Haftpflichtansprüchen, bei Schadensfällen aus Vertrag (z.B. Arzthaftung), aus ausservertraglicher Haftung (z.B. bei einem Verkehrsunfall) und auch bei Staatshaftungsfällen.
Kontaktieren Sie unsStrassenverkehrsrecht
«Ich habe unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug gelenkt und der Führerausweis wurde mir auf der Stelle entzogen. Wie weiter?»
Selbst wenn der Sachverhalt bei einer Drogenfahrt, insbesondere wenn der Lenker auf frischer Tat ertappt wurde, oftmals klar erscheint, kann eine anwaltliche Intervention die Höhe der Strafe und insbesondere die Dauer des Führerausweisentzugs massgeblich beeinflussen.
Tipp: Es empfiehlt sich deshalb, schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren.
«Ich arbeite als Berufschauffeur und es droht mir ein Entzug des Führerausweises. Was kann ich tun?»
Wir können Sie darin unterstützen, die Zeit ohne Führerausweis so kurz wie möglich zu halten.
«Wie läuft eine verkehrsmedizinische Begutachtung ab und worauf muss ich achten?»
Wir verfügen über viel Erfahrung im Umgang mit Gutachterinnen und Gutachtern und können Sie bestmöglich auf diese Gespräche vorbereiten.
Weitere Informationen zum Strassenverkehrsverfahren, Strafverfahren und zur Bedeutung von Strafbefehlen finden Sie auf unserer Internetseite www.strafbefehl-info.ch.